Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen berechnet. Diese Beitragsbemessungsgrenzen beeinflussen das Netto deutlich.
Kranken- und Pflegeversicherung
Für Kranken- und Pflegeversicherung gilt 2025 eine monatliche Bemessungsgrenze von 5.512,50 €. Einkommen darüber erhöht diese Beiträge nicht weiter.
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt 2025 eine monatliche Grenze von 8.050 €. Seit 2025 ist die Grenze bundesweit einheitlich.
Warum das wichtig ist
Bei höheren Gehältern steigt das Netto ab diesen Grenzen stärker, weil Sozialabgaben nicht mehr proportional mitwachsen. Die Einkommensteuer steigt jedoch weiterhin progressiv.
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